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Grillen kann man doch eigentlich immer. Gut geplant mit vielen Freunden am See oder spontan abends auf dem eigenen Balkon. Grill an, Gemüse geschnippelt, ein paar Saucen angerührt und los geht’s! Oder etwa doch nicht? Kann mir der Nachbar das Grillen verbieten? Darf ich auf dem Balkon meiner Mietwohnung überhaupt grillen? Und wie sieht’s an meinem Lieblingssee aus? Wir haben uns das deutsche „Grill-Recht“ etwas genauer angesehen.
Inhaltsverzeichnis:
Zunächst die traurige Nachricht, lieber Grillfreund: Ein Grundrecht auf Grillen gibt es nicht. Weder im Park, noch auf dem Balkon oder im Garten.
In den meisten Fällen ist es aber dann gestattet, wenn sich niemand belästigt fühlt.
Die Stimmung ist gut, die Freunde sind da, der Grill wird angeschmissen. Darf ich das einfach so? Am besten erst mal einen kurzen Blick in den Mietvertrag werfen. Denn tatsächlich kann der Vermieter einem das Grillen vertraglich untersagen.
Dann heißt es: Pech gehabt.
Selbst wenn es nicht im Mietvertrag steht, kann der Vermieter das Verbot nachträglich aussprechen. Zum Beispiel, wenn sich die Nachbarn beschweren.
Deshalb mein Tipp: Immer freundlich und rücksichtsvoll sein. Denn wenn sich niemand beschwert, bekommt man auch keinen Ärger.
Lesetipps rund ums Thema "Grillen":
Auch Eigentümer dürfen auf Balkon und im Garten nicht ohne Rücksicht auf Verluste losgrillen, wenn sich die Anwohner dadurch gestört fühlen.
Wird das Ganze auf die Spitze getrieben, kann so ein Grill-Streit schon mal vor Gericht landen. Das hat Verständnis für beide Seiten und sucht in der Regel nach einem Kompromiss.
Wie viele Grill-Sessions pro Jahr in Ordnung sind, in dieser Frage haben Gerichte bislang sehr unterschiedlich geurteilt.
Die Urteile reichen von vier Mal im Jahr über zwei Mal pro Monat bis über 20 Mal im Jahr.
Was normal oder für die Nachbar erträglich ist, hängt also sehr stark vom zuständigen Gericht ab.
Die Grundregel lautet: Wenn sich niemand beschwert, gibt es auch keinen Ärger.
Also sei lieb zu deinen Nachbarn:
Für öffentliches Gelände sind die Regeln einfach:
Grillen ist verboten, es sei denn, es wird ausdrücklich erlaubt.
Eine Übersicht der Grillzonen findest du in der Regel auf der Homepage deiner Stadt oder Gemeinde. Vor Ort sind sie ausgeschildert.
Für einige ausgewählte Städte gelangst über die folgenden Links zu den örtlichen Grillregeln und Listen öffentlicher Grillplätze.
Augsburg, Berlin, Bielefeld, Bochum, Bonn, Braunschweig, Bremen, Dresden, Düsseldorf, Essen, Gelsenkirchen, Frankfurt, Hannover, Hamburg, Karlsruhe, Köln, Leipzig, Mannheim, München, Münster, Nürnberg, Stuttgart, Wiesbaden.
Damit dein Lieblingssee oder -park auch so schön bleibt, noch ein paar Tipps:
Bildnachweis: iStock.com/zia_shusha
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